Obstessig als
Schädlingsbekämpfungsmittel
(AgE) Obstessig, Honig und andere einschlägige Nahrungsmittel dürfen weiter auch als Schädlingsbekämpfungsmittel vertrieben werden. Die Europäische Kommission hat Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen als Biozide bis Mai 2014 verlängert.Es dreht sich um Lebensmittel, die als Repellentien oder als Lockmittel in Köderfallen verwendet werden. Hintergrund ist die gleichzeitige Verlängerung eines Prüfprogramms für Biozide. Gemäß einer EU-Regelung von 2007 sollen eigentlich nur noch solche Schädlingsbekämpfungsmittel in Umlauf kommen, die von den zuständigen EU-Behörden als sicher bewertet wurden. Dies könnte im ungünstigen Fall dafür sorgen, dass selbst harmlose, aber eben noch nicht bewertete Stoffe verboten würden. Um dies zu verhindern, wurde die Ausnahmeregelung geschaffen.
Die Ausnahmen gelten für den Zeitraum des Prüfprogramms, das jedoch nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zum Abschluss gebracht werden konnte. Betroffen sind allerdings nicht nur Lebensmittel, sondern auch solche Stoffe, die in Mitgliedstaaten aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit oder des Schutzes des kulturellen Erbes als unverzichtbar und alternativlos angesehen werden.
Als Beispiel können bestimmte Teerverbindungen gelten, die in Skandinavien zum Schutz der Holzkirchen verwendet wurden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die weitere Verwendung eines solchen Stoffs keine unannehmbaren Auswirkungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt hat.