Die echte neapolitanische Pizza
erhält EU-Schutz
(AgE) Mit der „Pizza Napoletana“ wird ein italienisches Nationalgericht in der EU künftig als garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) geführt. Einem entsprechenden Eintrag ins Register der geschützten Herkunftsbezeichnungen stimmten die EU-Mitgliedstaaten zu.Um die Auszeichnung als g.t.S. zu erhalten, muss ein Produkt mindestens seit 25 Jahren auf dem Markt sein und von der EU einen spezifischen Charakter bescheinigt bekommen.
Allerdings ist der Schutz weicher als für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder die geschützte geographische Angabe (g.g.A.): Wer sich an die Vorgaben des in der Verordnung genau festgelegten Herstellungsprozesses hält, darf das eigens entworfene Logo für die g.t.S. nutzen und damit die „Echtheit“ des Produktes ausweisen. Herstellern, die anderen Rezepten folgen, ist nur die Nutzung des Siegels, nicht aber des Begriffes „Pizza Napoletana“ verwehrt.
Zur Herstellung der „echten“ Pizza dürfen als Grundzutaten nur Weichweizenmehl, Bierhefe, Trinkwasser, geschälte oder frische Tomaten, Salz und natives Olivenöl extra verwendet werden.
Ergänzt werden darf das Gericht durch Knoblauch und Oregano, frisches Basilikum und Büffelmozzarella. Besonders diffizil und hinsichtlich Parametern wie Fallzahl und Proteingehalt genauestens spezifiziert sind die Anforderungen an das Mehl, das einer bestimmten Qualität genügen muss und offenbar vorrangig in Italien zu finden ist. Aus diesem Grund stimmte Berlin gegen den Eintrag als g.t.S.
Die Bundesregierung befürchtet die Diskriminierung von deutschem Mehl. Auch Polen wandte sich gegen den Entwurf, aber mit der Begründung, dass der Name zu unspezifisch sei.
Der Verordnungsvorschlag muss von der Kommission noch formell angenomme werden. Er tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.