Schwäbische Maultaschen unter EU-Schutz gestellt
(AgE) Die europäische Familie der geographischen Herkunftsbezeichnungen ist um eine besondere Spezialität reicher: „Schwäbische Maultaschen“ und „Schwäbische Suppenmaultaschen“ sind als geschützte geographische Angaben (g.g.A.) bei der EU registriert. Wer diese Begriffe künftig verwenden will, muss seine Maultaschen innerhalb von Baden-Württemberg oder im bayerischen Teil von Schwaben herstellen.Im Antrag der Schutzgemeinschaft „Schwäbische Maultaschen“ heißt es dazu: „Das geographische Gebiet Schwaben umfasst ganz Baden-Württemberg sowie den gesamten Regierungsbezirk Schwaben des Freistaates Bayern.“ Experten wiesen darauf hin, dass damit auch Badenern das Privileg zur Herstellung echter Schwäbischer Maultaschen gewährt werde.
Ursprünglich war die Maultasche eine Fastenspeise; wegen des zwischen den Nudelschichten versteckten Fleischanteils wird sie auch „Herrgottsbscheißerle“ genannt. Die Standardmaultasche ist 5,5 cm bis 10 cm lang, 5 cm bis 9 cm breit, 1,5 cm bis 2,5 cm dick und darf mit Schweinefleisch, Rindfleisch, gerauchtem Bauch, Spinat, Petersilie, Zwiebeln, Eier, Gewürze, Brot und Lauch gefüllt sein. Die Zutaten und die Anteile der Rohstoffe variieren je nach Rezeptur und regionaler Ausprägung im Rahmen bestimmter Qualitätskriterien. Ferner erhob die Europäische Kommission die italienischen Sauerkirschen „Amarene Brusche di Modena“ sowie die spanischen Rüben „Grelos de Galicia“ in den Rang von geschützten geographischen Angaben.