Leitlinien zu Substanzen
in Lebensmittelkontaktmaterialien
(AgE) Die Abfassung von Anträgen zur Sicherheitsbewertung sogenannter „aktiver“ und „intelligenter“ Substanzen in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, kann ab sofort anhand eines Schemas erfolgen.Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte entsprechende Leitlinien für die Industrie.
Wie die EFSA in einer Presseverlautbarung mitteilte, absorbieren aktive Lebensmittelkontaktmaterialien im Allgemeinen Substanzen oder setzen sie frei. Das diene dazu, die Haltbarkeit verpackter Lebensmittel zu verlängern oder ihren Zustand zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien überwachten den Zustand von verpackten Produkten oder das sie umgebende Milieu und lieferten so Informationen über ihren Frischegrad.
Gemäß den EU-Vorschriften müssen Hersteller, die eine Zulassung für solche Stoffe beantragten, als erstes bei EFSA einen Antrag auf Sicherheitsbewertung einreichen. Die am 21. Juli verabschiedeten Leitlinien legen nach Angaben der Behörde fest, welche Aspekte bei der Bewertung der Sicherheit von aktiven oder intelligenten Substanzen berücksichtigt werden, beispielsweise toxikologische Eigenschaften. Ferner werde untersucht, inwieweit der Stoff selbst oder Abbauprodukte davon eventuell in das Lebensmittel übergingen.
In dem Dokument seien ferner die Daten aufgeführt, die die EFSA zur Durchführung ihrer Sicherheitsbewertungen benötige: Informationen über die physikalischen oder chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanzen, ihre Herstellung, ihren Verwendungszweck und ähnliches.