Omega-3-Fettsäuren
Für die Anreicherung von Lebensmitteln empfiehlt das BfR die Festsetzung von Höchstmengen
Langkettigen Omega-3-Fettsäuren aus Fischöl (DHA und EPA) werden gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben, unter anderem sollen sie Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen vorbeugen. Fischöl wird daher in Nahrungsergänzungsmitteln angeboten sowie zur Anreicherung von Lebensmitteln verwendet. Auch zwei DHA-reiche Öle aus marinen Mikroalgen sind für die Anreicherung von Milcherzeugnissen (außer Getränke), Frühstückscerealien und Streichfetten sowie für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel in der EU zugelassen.Natürlicherweise kommen langkettige Omega-3-Fettsäuren in fetten Meeresfischen und anderen Meeresfrüchten vor. Derzeit prüft die EU-Kommission, ob die Palette der Lebensmittel, die mit den neuartigen Algenölen angereichert werden dürfen, erweitert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung das gesundheitliche Risiko einer erhöhten Aufnahme der Omega-3-Fettsäuren DHA und EPA bewertet.
Im Rahmen der normalen Ernährung verzehren Verbraucher in Deutschland durchschnittlich zwischen 127 mg (junge Frauen) und 295 mg (ältere Männer) DHA und EPA am Tag. Hohe Aufnahmemengen liegen für beide Gruppen bei 369 mg und 827 mg/Tag. Das BfR hat vor dem Hintergrund eines Novel Food Antrages für DHA-reiches Öl aus marinen Mikroalgen abgeschätzt, dass die Anreicherung von Lebensmitteln aus 14 Lebensmittelgruppen mit Algenöl die bisherige Aufnahmemenge von langkettigen Omega-3-Fettsäuren etwa vierfach erhöhen könnte. In verschiedenen Studien wurde bei so hohen Aufnahmemengen jedoch ein erhöhter Cholesterinspiegel, eine Beeinträchtigung der natürlichen Immunabwehr, insbesondere bei älteren Menschen, sowie eine erhöhte Blutungsneigung beobachtet. Auch ist bislang nicht abschließend geklärt, wie sich eine erhöhte Aufnahme der Omega-3-Fettsäuren DHA und EPA langfristig auswirkt. Das BfR empfiehlt deshalb, für die Anreicherung von Lebensmitteln mit DHA und EPA unabhängig davon, ob es sich um Fischöl, Algenöl oder Fettsäureethylester handelt, Höchstmengen festzusetzen. Zudem sollten Lebensmittel, die üblicherweise keine Fette enthalten, wie beispielsweise Erfrischungsgetränke, auch nicht mit Omega-3-Fettsäuren angereichert werden.
Quelle: Stellungnahme Nr. 030/2009 des BfR vom 26. Mai 2009