Neue Herkunftsbezeichnungen aus Italien, Spanien und Portugal

(AgE) Die bereits rund 850 Spezialitäten umfassende EU-Familie der geographischen Angaben hat erneut Zuwachs erhalten: Ab sofort ist die Liste der geschützten Produkte um eine italienische Salami, eine spanische Brotsorte und eine portugiesische Süßkartoffel reicher. Alle drei Erzeugnisse werden künftig als geschützte geographische Angabe (g. g. A.) geführt.

Die „Ciauscolo“-Salami besteht aus Schweinefleisch, das mit Salz, Pfeffer, Wein und Knoblauch gewürzt wird. Die Wurst stammt aus der mittelitalienischen Region Marken; als ausschließliches Herkunftsgebiet wurden einige Gemeinden in den Provinzen Ancona, Macerata und Ascoli Piceno definiert.

Das wichtigste Merkmal ist die Streichfähigkeit; der Ciauscolo ähnelt von der Konsistenz einer deutschen Mettwurst. Als Fleischlieferanten dürfen nur bestimmte Schweinerassen dienen, die mit dem italienischen Zuchtbuch vereinbar sind.

Das spanische „Pan de Cruz de Ciudad Real“ erhält seinen Namen von zwei senkrechten Einschnitten, die ein Kreuz bilden. Das unter normalen Lagerbedingungen sechs bis sieben Tage lang haltbare Weizenbrot wird handwerklich in der spanischen Provinz Ciudad Real südlich von Madrid hergestellt. Sein Ursprung lässt sich laut Angaben der zuständigen spanischen Behörden bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Danach wurde es bereits als Proviant für Feldzüge gegen die Mauren im Rahmen der spanischen Reconquista verwendet.

Der Anbau der Süßkartoffel „Batata doce de Aljezur“ ist – wie der Name bereits sagt – auf den Kreis Aljezur am südlichen Zipfel der portugiesischen Atlantikküste sowie einige weitere Gemeinden beschränkt. Die Batata hat eine längliche Birnenform mit einer purpurfarbenen bis rötlich-braunen Schale; sie ist im Innern gelb, schwach faserig und verfügt über einen süßlichen Geschmack.