Neue Gefahrenkennzeichnungen
auf Verpackungen
(BfR) Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die sogenannte GHS- Verordnung der EU. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt.Für die Vergabe dieser neuen Symbole gelten auch neue Kriterien. Werden zum Beispiel Stoffe, die die Augen nachhaltig schädigen können, bisher nur als „reizend“ gekennzeichnet, müssen sie zukünftig als „ätzend“ gekennzeichnet werden. Stoffe, die bei Kindern eine oft tödliche „chemische Lungenentzündung“ (Aspirationspneumonie) auslösten, wurden bisher mit dem Andreaskreuz, einem X, gekennzeichnet. Sie müssen zukünftig mit einem neuen Symbol für schwere Gesundheitsschäden gekennzeichnet werden.