Kontaminanten Verordnung geändert

(Bg) Im Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 1881 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmter Kontaminanten in Lebensmitteln in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2007 sind die Werte für Dioxine und PCB bei verschiedenen Erzeugnissen aufgelistet. Seit 2006 wird bei Fischleber in Dosen ein hoher Gehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB festgestellt. Diese Werte wurden über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel- und Futtermittel (RASFF) gemeldet. Für Fischleber und deren Verarbeitungserzeugnisse wurden bisher keine Höchstgehalte festgesetzt. Es ist deshalb angebracht, auf Gemeinschaftsebene ein Höchstwert für die Summe aus Dioxin und dioxinähnlichen PCB in Fischleber und deren Verarbeitungserzeugnisse festzulegen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine eingehende Vorgehensweise im Binnenmarkt zu gewährleisten.Angesichts besonderer Verfahren, nach denen Fischleber in Dosen gefüllt wird, sollte der für frische Fischleber festgelegte Höchstgehalt, auch für verarbeitete Fischleber Anwendung finden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 565/2008 vom 18.6.2008 (Amtsblatt der Europäischen Union 2008 Nr. L 160/20) wurde der Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB’s in Fischleber festgeschrieben. Danach beträgt die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (WHO-PCDD/F-TEQ) 25,0 pg/g Fischgewicht. Im Fall von Fischleber in Dosen findet der Höchstgehalt auf den gesamten genusstauglichen Inhalt der Dose Anwendung.

Die Verordnung gilt ab dem 1.7.2008.